Verordnung betreffend die Feuerpolizei.

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Beschreibung

 Verordnung betreffend die Feuerpolizei. Der Regierungsrath, in Ausführung des § 11 des Brandassekuranzgesetzes und nach Einsicht eines Antrages der Direktion der Polizei, verordnet … Zürich, 1862. 8° 16 S. Geheftet.

Am Schluss: „Zürich, den 31. Mai 1862, Vor dem Regierungsrathe: Der erste Staatsschreiber, (Gottfried) Keller“. Ersetzt die Verordnungen von 1803, 1826, 1835 und 1840.

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